Durchsuchung Verhaftung Festnahme Vorladung Vernehmung wegen § 184b StGB? ( 0 1 6 0 ) 5 5 5 7 8 8 0
Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen kinderpornographischen Inhalt [...]
Gesetzestext Straftatbestand Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie § 184b StGB
Sofortige Hilfe!
Senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Telefon +49 32121127062 oder +491605557880
E-mail info@anwalt-amann.de
Liebigstraße 24, 64646 Heppenheim
Löchgauer Straße 20, 74321 Bietigheim
"Welche Strafe bekomme ich bei 1000 Bildern und ab wieviel Bildern gibt es Gefängnis?"
Eine von vielen häufigen den von einer Durchsuchung und einem Ermittlungsverfahren Betroffenen auf der Seele brennenden Fragen...
Das Strafgesetzbuch (StGB) normiert in seinem § 184b die Verbreitung, den Erwerb sowie den Besitz kinderpornographischer Schriften und bestraft im Hauptanwendungsfalle mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wer es unternimmt, sich den Besitz an Kinderpornographie zu verschaffen.
Die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Besitz beziehungsweise Verbreiten von kinderpornographischen Schriften nehmen zur Zeit bundesweit wieder immer mehr zu.
Gleichermaßen zu nehmen die Härte der Strafverfolgung und der öffentliche Druck auf Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. >>>
Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigen auch die Hauptprobleme der Betroffenen
+ familiäre und soziale Ächtung
+ Gefährdung des Arbeitsplatzes
+ Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis
+ Gegebenenfalls gar Gefängnisstrafe
Daraus ergeben sich für die von einem Ermittlungsverfahren Betroffenen die nachfolgenden häufigen den Betroffenen auf der Seele brennenden Fragen (FAQ), die uns in der anwaltlichen Praxis stets immer wieder begegnen und die wir mit unseren Mandanten ausführlich und vertraulich erörtern. >>>
Kann noch einmal durchsucht werden?
Kann auch mein Büro bei der Arbeit durchsucht werden?
Erfährt mein Arbeitgeber was von der Sache?
Kann ich deswegen gekündigt werden?
Was soll ich angeben, wenn ich bei einer Bewerbung oder aus sonstigen Gründen nach Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren gefragt werde?
Darf ich Deutschland während des Verfahrens verlassen?
Werde ich von der Polizei überwacht oder wird mein Telefon abgehört?...